Preise & AGB

Preise und allgemeine Geschäftsbedingungen

Übersetzungen:

Der Preis pro Zeichen in der Zielsprache beträgt CHF 0.09.

Zuschläge, nach vorgängiger Absprache:
Auftrag innerhalb 24 Stunden fertig  + 100%
Auftrag innerhalb 48 Stunden fertig  +   50%

Es wird kein Mindestpreis pro Seite berechnet, weder für Privat- noch Geschäftskunden.
Sie bezahlen nur die effektiv erstellten Übersetzungen.
Fremdkosten (Post, Notariat usw.) werden dem Auftraggebenden weiterbelastet.






Dolmetschen:

Eine Stunde dolmetschen kostet CHF 150.--, Montag – Freitag, 08:00 Uhr – 18:00 Uhr.

Zuschläge

Nachteinsätze zwischen 18:00 Uhr und 08:00 Uhr sowie Wochenend- und Feiertagseinsätze werden mit einem Zuschlag von 50% verrechnet. 
Der Zuschlag von 50% gilt auch für die Arbeitswegentschädigung.

Mindesteinsatz

Pro Einsatz wird mindestens eine Stunde verrechnet. Jede weitere angebrochene Viertelstunde wird auf die nächsten 15 Minuten aufgerundet und in Rechnung gestellt.

Rückerstattung

Generell wird die gebuchte Einsatzdauer in Rechnung gestellt.
Bei grösseren Abweichungen kann nach Absprache eine Teilrückerstattung gewährt werden.

Wartezeiten

Bei nicht durch die Dolmetschende verursachten Wartezeiten wird vom gebuchten Einsatzbeginn ausgegangen. Ergeben sich während des Einsatzes Wartezeiten, die nicht durch die Dolmetschende verursacht wurden, wird die ganze gebuchte bzw. geleistete Präsenzzeit in Rechnung gestellt.

Terminannullierung

Die Annullierung eines Auftrags durch die Auftraggebenden mehr als 24 Stunden (Wochenende und Feiertage ausgenommen) vor dem vereinbarten Termin ist kostenlos.

Bei der Annullierung eines Auftrags innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird die gebuchte Zeit zum bestätigten Tarif in Rechnung gestellt (Wochenende und Feiertage ausgenommen). Bei der Annullierung eines Auftrages werden die Arbeitswegentschädigung sowie die Fahr- und Verpflegungsspesen nicht verrechnet, ausser wenn die Anfahrt zum Einsatzort bereits begonnen hat.

Arbeitswegentschädigung

Pro Stunde effektiver Reisezeit werden CHF 150.00 in Rechnung gestellt, Hin- und Rückweg Einsatzort-Wohnort Dolmetscherin (Zeitberechnung gemäss SBB-Fahrplan Tür-zu-Tür, bzw. Google-Maps). Pro Einsatz wird mindestens eine Stunde Reisezeit in Rechnung gestellt. Dauert die Fahrt länger als 1 Stunde wird auf die nächsten 30 Minuten aufgerundet.

Fahr- und Verpflegungsspesen

Es werden die effektiven Fahrspesen (ÖV-Billett 1. Klasse oder CHF 0.70/km) verrechnet. Bei Einsätzen von mehr als 4 Stunden Dauer wird eine Verpflegungspauschale von CHF 25.00 verrechnet. Bei ganztätigen Einsätzen beträgt die Verpflegungspauschale CHF 50.00.


Der Gerichtstand ist 8124 Maur, Kanton Zürich.



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