Fragen?

Fragen und Antworten

Notarielle Beglaubigung.

Bei manchen Dokumenten braucht die Übersetzung eine notarielle Beglaubigung, damit diese von den Schweizer, bzw. tschechischen Behörden, akzeptiert zu werden.
Dank meiner langjährigen Erfahrung weiss ich, welche Dokumente eine Beglaubigung brauchen und welche nicht. Gerne berate ich Sie betreffend Ihren Dokumenten.

Die Einholung einer notariellen Beglaubigung kostet pauschal
CHF 60.--, dazu kommen noch
CHF 20.-- Notariatskosten pro Beglaubigung.

Dolmetscherklausel und runder Stempel.

Alle meine Übersetzungen sind mit meinem runden Stempel einer am Obergericht Zürich akkreditierten Dolmetscherin sowie Übersetzerin und einer Dolmetscherklausel in der Zielsprache versehen.

Warum hat es hier keine genauen Preisangaben für schriftliche Übersetzungen?

Weil jeder Auftrag seine individuellen Anforderungen hat, ist es nicht möglich, eine genaue Preisangabe dafür zu machen. Der Endpreis hängt mit der Menge des zu übersetzenden Textes zusammen. Der Preis pro erstelltem Zeichen beträgt CHF 0.09 
der Zielsprache. Bei Expressaufträgen kommen je nach Dringlichkeitsstufe 50%  - 100% 
des Gesamttotals dazu. Selbstverständlich kann ich Ihnen eine unverbindliche und kostenlose Preisangabe aus Erfahrungswerten angeben.
Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir ein E-Mail.

Wie viel kostet die Übersetzung einer A4-Seite? 

Das kommt auf die effektive Menge des Textes auf der A4-Seite an. So hat zum Beispiel ein Geburts- oder Eheschein viel weniger Text als eine vollgeschriebene A4-Seite. 
Wichtig für Sie ist, dass Sie keinen Mindest- oder Pauschalpreis pro Seite bezahlen, sondern nur die effektiven Kosten pro Zeichen des erstellten Textes in der Zielsprache.
Selbstverständlich kann ich Ihnen eine unverbindliche und kostenlose Preisangabe aus Erfahrungswerten angeben. Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir ein E-Mail.

Gibt es einen Mindestpreis oder eine Mindestpauschale?

Nein. Weder Privat- noch Geschäftskunden bezahlen bei mir einen Mindestpreis pro Seite.

Wie schnell werden schriftliche Übersetzungen ausgeführt?

Es ist mir wichtig, alle Aufträge so schnell wie möglich abzuliefern.
Ein normaler Auftrag mit wenigen Seiten wird innerhalb von 3-4 Tagen, ein Expressauftrag (mit Expresszuschlag) mit ein paar A4-Seiten wird innerhalb von 24 Stunden fertig. Selbstverständlich kann ich Ihnen einen verbindlichen Ablieferungstermin aus Erfahrungswerten angeben. Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir ein E-Mail mit den zu übersetzenden Dokumenten und Sie erhalten sofort einen Liefertermin.

Wie müssen Ihre Dokumente und/oder Unterlagen zugestellt werden?

Für eine amtliche Übersetzung Ihrer Dokumente brauche ich die Originaldokumente.
Bitte senden Sie diese per eingeschriebene Post an meine Adresse.                                 Falls eine schnelle Abwicklung gewünscht wird, können Sie die Dokumente auch vorab per E-Mail an mich senden: jaroslavaberger@bluewin.ch.
Der Versand der Originale an mich ist aber aus Rechtsgründen trotzdem nötig.

Wie erhalten Sie Ihre Übersetzung zurück und wie wird bezahlt?

Nach Fertigstellung der Übersetzung erhalten Sie von mir ein E-Mail mit den Kosten und einem Einzahlungsschein. Zahlung per Twint möglich.
Sobald Ihre Zahlung gutgeschrieben worden ist, sende ich Ihnen die Originaldokumente
und die Übersetzung per Einschreiben retour.

Rechnungen mit Einzahlungsschein werden nur an eingetragene Firmen versandt.

Datenschutz und Geheimhaltung der Daten und Dokumente.

Alle Dokumente und Kundendaten werden streng vertraulich gehandhabt.
Aus diesem Grund sind auf dieser Website keine Kunden- und Referenzdaten vorhanden. Der Datenschutz ist jederzeit gewährleistet. Die Datenschutzerklärung finden Sie direkt unten auf der Webseite.

Was kostet die Dolmetschertätigkeit?

Eine Stunde dolmetschen kostet CHF 150.--. 
Pro Einsatz wird mindestens eine Stunde Arbeitszeit verrechnet. 
Pro Einsatz wird mindestens eine Stunde Reisezeit in Rechnung gestellt.                     Fahrtspesen werden nach der effektiven Dauer (aufgerundet auf die nächsten 30 Min.) der Hin- und Rückfahrt zu den gleichen Konditionen abgerechnet.
Bitte beachten Sie die Informationen auf der Seite "Preise & AGB".

Was ist die Ausgangssprache?

Die Ausgangssprache ist die Sprache, in der die zu übersetzenden Dokumente geschrieben worden sind.

Was ist die Zielsprache?

Die Zielsprache ist die Sprache, in die die zu übersetzenden Dokumente übersetzt werden.

Simultanes Dolmetschen.

Der Dolmetscher spricht gleichzeitig mit der Äusserung des Redners – wird am häufigsten an Konferenzen und Seminaren benutzt. Dies ist ein sehr anspruchsvoller Dolmetsch-Typ und verlangt weitreichende Erfahrungen des Dolmetschers. Gerne organisiere ich Ihnen auch eine komplette Ausstattung zu Seminaren inklusive Saal.

Konsekutives Dolmetschen. 

Bei diesem Typ spricht der Redner in kurzen Abschnitten und der Dolmetscher übersetzt dies in die Fremdsprache. Diese Art wird meistens bei Geschäftsverhandlungen und Schulungen angewendet.

Gerichtlich - amtliches Dolmetschen.

Der Dolmetscher ist beim zuständigen Obergericht registriert und verfügt für diese Tätigkeit über die erteilte Berechtigung.

Dolmetschen am Telefon. 

Ausser dem klassischen Dolmetschen, bei dem ich persönlich anwesend bin, biete ich Ihnen auch das Dolmetschen am Telefon an.

Reisedolmetschen. 

Bei Bedarf eines langfristigeren Dolmetschens (z.B. bei einem Auftrag der mehrere Tage dauert, in einem anderen Kanton stattfindet oder einer Reise ins Ausland) muss der Kunde für den Dolmetscher eine dementsprechende Unterkunft mit Verpflegung während der ganzen Dauer des Auftrages sicherstellen. Alle Kosten und Spesen werden vom Auftraggeber übernommen. Die Preise für solche Dolmetscherdienste werden individuell vereinbart.

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